BRANDWANDPLATTEN

Brandwandplatten gehören zu den nicht brennbaren Baustoffen der Klasse A1. Im Brandfall werden weder Rauch noch sonstige Gase freigesetzt. Wände aus Porenbeton schotten durch ihre hohe Temperaturdämpfung die Hitze wirkungsvoll ab, sodass auf der dem Brand abgewandten Seite weitaus niedrigere Temperaturen herrschen als bei anderen Baustoffen. Auch bei großer Hitze treten kaum Verformungen auf.

Brandwandplatten werden zur Errichtung von Brandwänden eingesetzt. Brandwände sind Wände zur Trennung oder Abgrenzung von Brand- abschnitten im Gebäudeinneren oder im Fassa- denbereich. Sie müssen mindestens die Feuer- widerstandsklasse F 90 bzw. EI-M 90 erfüllen und gleichzeitig im Brandfall eine bestimmte Stoßbelastung aufnehmen können. Dabei muss der Raumabschluss gewahrt bleiben. Sie wer- den als volle Wände ohne Öffnungen geprüft.

Nach der Industriebaurichtlinie sind größere Brandabschnittsflächen möglich. Hiernach können Brandwände mit einer Dicke von mindestens 200 mm erforderlich werden, bei denen die Stoßbelastung nach 120 Minuten und nicht nach den üblichen 90 Minuten geprüft wird. Wände aus Hebel Brandwandplatten verfügen laut einem Prüfzeugnis der MPA Braunschweig über eine Feuerwiderstandsdauer von 360 Minuten. Diese übertrifft die Feuerwiderstandsanforderungen der Brandschutznormen bei Weitem.

Bei einschaliger Ausführung müssen Brand- wände aus Hebel Wandplatten in Druckfestigkeitsklasse-/Rohdichteklasse-Kombination

AAC 4,5-550 mindestens 175 mm dick sein, bei zweischaliger Ausführung mindestens 2×175 mm.

Werden die Wandplatten zwischen Stahlbetonstützen versetzt, können in den Stützen entweder Ankerschienen oder Gegennuten vorhanden sein. Die Verankerung an der Tragkonstruktion ist entsprechend der Hebel Konstruktionsbeispiele nach DIN 4102-4 auszuführen. Alle Beispiele sind im Internet unter www.hebel.de im Downloadbereich erhältlich.

QUELLE: XELLA Hebel Handbuch 16.Auflage, S. 42.